ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Irrtümer wegen Schreibfehlern, Tippfehlern und/oder Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Dies betrifft unsere Angebote, Preisschilder in den Ladengeschäften, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Irrtum wegen Inventurdifferenzen bzw. Warenfehlbeständen (nicht Vorhandensein von Waren, die aufgrund unserer EDV im Shop als „verfügbar“ angezeigt waren) berechtigt uns zum Rücktritt, insbesondere auch dann, wenn wir den Auftrag bereits bestätigt hatten. Jeglicher Schadenersatzanspruch bezüglich einer teureren Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen.

  1. Die folgenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
  2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Kunden i.S.d. Geschäftsverbindungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  5. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die nachstehend angeführten Bedingungen gelten durch eine erfolgte Auftragsbestätigung als Bestandteil des Vertrages.

1. Lieferung und Lieferzeiten

1.1 Der Lieferort muss sicher angefahren werden können, Wende- und Abfahrtsmöglichkeiten müssen gegeben sein. Ist die Zufahrt behindert, so hat die Entladung an der Stelle zu erfolgen, bis zu der das Fahrzeug ohne fremde Hilfe ungehindert gelangen und leer wegfahren kann.

  1. Unvorhersehbare Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Störungen durch hoheitliche Entscheidungen in den Herkunftsländern (z.B. Schließung von Steinbrüchen) berechtigen uns zur Hinausschiebung oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
  2. Der Versand unserer Waren erfolgt per Spedition. Der Spediteur wird 1-2 Tage vor Zustellung mit Ihnen den Liefertermin telefonisch absprechen. Der Inselzuschlag beträgt pauschal 1200,00 Euro, Musterbestellungen sind hier ausgenommen.
  3. Bei Lieferungen, die in Länder außerhalb der EU erfolgen, stellt die von uns beauftragte Spedition ggf. anfallende Zollabgaben und Steuern nach Auslage in Rechnung. In Einzelfällen können diese Abgaben bar bei Lieferung fällig sein. Der Kunde wird im Vorfeld von der Spedition darüber informiert.
  4. Unsere Produkte werden oft mit mittelschweren LKW bis 12 t, im Einzelfall mit schweren LKW bis 40 t, angeliefert. Melden Sie uns unbedingt frühzeitig, wenn Zufahrtsstraßen zu Ihrem Haus eng sein sollten.
  5. Wenn Sie auf Grund örtlicher Gegebenheiten die Anlieferung mit einem kleineren LKW wünschen, muss der Spediteur Sie ggf. zweimal anfahren, hierdurch entstehen Mehrkosten, die durch den Kunden zu tragen sind. Sonderabsprachen zur Zustellung sind ausschließlich schriftlich gültig, mündliche Absprachen sind ungültig.

Die Entladung erfolgt mittels Hebebühne nur bis auf den Gehweg.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Anlieferung bzw. Entladung:

  • ausreichend Platz
  • der Untergrund muss betoniert (oder vergleichbar) sein. Schotter, Kopfsteinpflaster (o. v.) sind für die Entladung nicht geeignet!
  • ebener Untergrund, Gefälle jeglicher Art hindern die Entladung!
  • Zustellung: Montag-Freitag
  • Lieferstraße frei befahrbar (z. B. keine Bäume, die die Straße für den LKW einschränken, zugeparkte Straße, usw.)

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anlieferung bzw. Entladung bei Nutzung der Lieferung mit Kran:

  • Untergrund muss gleichmäßig standsicher sein (oberhalb von Tiefgaragen und Kanalschächten nicht möglich)
  • Eine Breite von mindestens 1,30m auf beiden Seiten des LKWs muss gegeben sein (Gesamtbreite von 5m)
  • Eine freie Fläche zum ebenerdigen Absetzen der Ware muss vorhanden sein
  • Platzbedarf und Rangierfläche für den LKW: 18m x 5,6m (3m für LKW und 2,6m für Stützfüße

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anlieferung bwz. Entladung bei Nutzung der Lieferung mit LKW-eigenen Mitnahmestapler:

  • Der Untergrund muss fest, befahrbar und ebenerdig sein
  • Der Untergrund darf kein frisch verlegtes Pflaster oder frische Teerflächen aufweisen
  • Die maximale Steigung von Zufahrt und Standfläche darf 20% nicht übersteigen
  • Die Traglast des Untergrunds muss 5t betragen
  • Auf Zufahrt und Standfläche dürfen sich keine Stufen oder Schwellen befinden
  • Platzbedarf und die Rangierfläche für den LKW: 18m Länge und 8m Breite (3m für LKW und 5m Rangierzone für den Mitnahmestapler. Die maximale Hubhöhe des Staplers beträgt 2,8m, die Geräthöhe/-breite/-gewicht: 2,3 m/3,0m, 2t.

Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Beschädigung – welche nicht auf die Fahrlässigkeit des Fahrers zurückzuführen sind (z. B. eingedrückte Rasenfläche durch Abstellen der Kiste, Fahrspuren im Hofpflaster durch den Mitnahmestapler usw.) – nicht in der Haftung des Spediteurs oder A&J Stones liegt.

Sollte die Entladung auf Grund örtlicher Gegebenheiten nicht machbar sein, darf der Spediteur an einer Stelle abladen, wo es für ihn möglich ist (die Entscheidung trifft der Fahrer).

Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

Falls eine Entladung nicht möglich ist, muss sich der Kunde um eine geeignete Entladestelle kümmern und Mehrkosten (z. B. für eine zweite Anfahrt) werden dem Kunden weiterbelastet.

Die Waren müssen an dem vom Spediteur angegebenen Termin abgenommen werden. Am besten teilen Sie uns schon bei der Bestellung die Termine mit, zu denen eine Anlieferung nicht möglich ist. Falls ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde, wird der Spediteur die Ware an dem vereinbarten Tag ganztags – ohne Voravis – zustellen und muss daher einen berechtigten Empfänger antreffen.

Selbst abladen von Hand ist nicht möglich.

Unsere Preise sind ohne Rücknahme der Einwegverpackung kalkuliert.

Melden Sie mögliche Beschädigungen oder sonstige Beanstandungen spätestens binnen einer Woche nach Anlieferung. Spätere Reklamationen wird unsere Spedition und/oder Transportversicherung leider nicht anerkennen!

Selbstabholung der Ware

Sie können Ihre Ware auch selbst abholen. In diesem Fall organisieren Sie die Abholung, Lieferung und Entladung selbst. Die Ware wird bei unserem Lagerdienstleister in Hockenheim zur Abholung bereitgestellt. Bitte prüfen Sie, dass Ihr Fahrzeug das Gewicht Ihrer Ware tragen kann und Sie zur Sicherung z.B. ein Sicherungsseil dabeihaben. Sobald Ihre Ware abholbereit ist werden wir Sie per Mail darüber informieren.

Die Adresse für die Selbstabholung lautet:

A&J Stones GmbH

Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung oder Rechnung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Wir speichern den Vertragstext nicht und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf www.aj-stones.de/agb/ einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

III. Mängelrügen und Gewährleistung

Mit Ihrer Unterschrift bzw. Anzahlung (bei Onlinebestellungen) bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie die folgenden Informationen gelesen und verstanden haben und anerkennen.

  1. Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Sie unterliegen deshalb individuellen Schwankungen. Quarzadern, Poren, Farb- und Zeichnungsunterschiede, sowie Einsprengungen bedeuten keine Wertminderung, sondern zeigen die Einzigartigkeit des Materials. Auch deutliche Farbunterschiede innerhalb von einer Lieferung oder zwischen einer ersten Lieferung und einer später getätigten Bestellung sind kein Mangel. Alle Natursteine aus unserem Liefersortiment haben Farbschwankungen. Buntschiefer und Sandstein haben besonders hohe Farbschwankungen. Für den Laien erkennbare Flecken, Tupfer, Linien können jederzeit auftreten. Schichtungen, Schieferungen, Maserungen und Linien können verschieden stark, verschiedenartig, in verschiedene Richtungen oder gleich gerichtet, von Platte zu Platte oder durchgängig durch einzelne oder auch alle Platten auftreten. Abschieferungen (Unebenheiten der Ober- und Unterseite) treten bei Spaltmaterialien (Sandstein, Schiefer, Quarzit, Kalkstein) grundsätzlich immer auf. Diese Unebenheiten sind unterschiedlich stark (hoch) in ihrer Ausprägung. Löcher bei dem Naturstein Travertin können in verschiedener Häufigkeit, Größe, Richtung und Beschaffenheit auftreten. Spachtelungen (Füllungen) bei Travertin können sich bedingt durch mechanische Belastung im Laufe der Zeit herauslösen. Dies ist auf Grund der Poren im Travertin materialtypisch und stellt daher keinen Mangel dar. Entsprechende Stellen können vor Ort vom Kunden nachgespachtelt werden. Spuren von Abrieb und Kratzspuren mit weniger als 1 mm Tiefe, die überwiegend auf das händische Verpacken der Natursteine zurückzuführen sind, können auftreten.
  2. Die Fliesen und Platten aus Naturstein und Feinsteinzeug einer Bestellung können unterschiedlichen Chargen entstammen. Zwischen den Chargen kann es leichte Unterschiede in Farbe, Struktur und Oberfläche geben.
  3. Bruch in handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Rechnen Sie mit bis zu 3 Prozent Bruch bzw. Ausschuss, dies ist bei Naturstein und Feinsteinzeug üblich und normal. Bestellen Sie 10 Prozent mehr, da Sie an den Rändern auch Verschnitt haben werden.
  4. Haptische Unterschiede: Die Oberflächen einzelner Steine können sich fühlbar voneinander unterscheiden. Auch innerhalb einer Lieferung können durch Unterschiede in Gefüge und Struktur, oder bedingt durch Handarbeit, Unterschiede in der „Rauheit“ auftreten. Dies ist insbesondere bei Spaltgesteinen wie Sandstein und Schiefer der Fall.
  5. Toleranzen: Die gemachten Toleranzangaben sind als Hilfestellung für den Verleger zu betrachten, geringe Überschreitungen von bis zu 5 Prozent der Fliesen-/Plattenanzahl müssen in Kauf genommen werden. Diese Maßabweichungen können auch innerhalb einer einzigen Fliese/Platte auftreten.
  6. Dickentoleranzen: Obwohl wir Toleranzen angeben, kann es insbesondere bei Spaltmaterialien vorkommen (z.B.: Sandstein, Schiefer, Quarzit, Kalkstein), dass bis zu fünf Prozent der gelieferten Fliesen/Platten die genannten Toleranzangaben überschreiten.
  7. Verfärbungen jeglicher Art, die wie Rost aussehen, sind nur dann ein Mangel, wenn nachgewiesen wurde, dass diese bedingt durch Witterungseinflüsse weiter ausrosten werden. Verfärbungen die für den Laien lediglich wie Rost aussehen, sich aber nicht weiter ausbreiten, sind kein Mangel.
  8. Bewertungsmaßstäbe: Alle von uns gelieferten Produkte sind als Baustoffe, die in großer Menge gefertigt werden, zu bewerten. Es können nie die Bewertungsmaßstäbe wie zum Beispiel für eine Küchenarbeitsplatte zugrunde gelegt werden.
  9. Handwerkertermine und jegliche Terminplanungen dürfen nie auf Basis unserer voraussichtlichen Termine gemacht werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch die Nichteinhaltung unserer voraussichtlichen Termine ein finanzieller Schaden eintritt. Lassen Sie sich von uns unbedingt einen „spätesten Liefertermin“ schriftlich zusagen, wenn weitere bauliche Maßnahmen und oder Einzugstermine etc. von der Pünktlichkeit unserer Lieferung abhängig sind. Sollte für uns eine Haftung wegen Lieferverzug eintreten, so wird als Höchstgrenze 20 Prozent des Nettowarenwertes hiermit vereinbart.
  10. Aussagen bzw. Zusagen unserer Verkäufer und Verkaufsberater in Beratungsgesprächen, sowie in telefonischer oder schriftlicher Beratung (E-Mail-Beratung, Blogbeiträge, Postings): Alle hier gemachten Aussagen in Bezug auf die Eigenschaften von Naturstein, als auch in Bezug auf unsere Lieferzeiten, sind immer als unverbindliche Beratung zu verstehen. Dementsprechend gemachte Aussagen sind niemals vertragsrelevanter Bestandteil. Siehe hierzu auch „Schriftformerfordernis“ in unserem Punkt VII der AGB.
  11. Sowohl 30×30-Muster, als auch Originalgrößenmuster, die Sie von uns erhalten haben, stellen nur einen groben Anhaltspunkt dar. Diese können, genau wie unsere Ausstellungsstücke in den Showrooms, nicht das gesamte Spektrum eines Produkts widerspiegeln.
  12. Natursteine können bedingt durch ihre geologische Entstehung sogenannte Schwächezonen aufweisen. Diese Schwächezonen können in der praktischen Anwendung in Teilmengen einer Lieferung vorhanden sein und z.B. eine Verminderung der Frostbeständigkeit verursachen, auch wenn der Stein selbst auf seine Frostbeständigkeit positiv geprüft wurde. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass eine Gesteinsart, die grundsätzlich z.B. nur verheilte Risse aufweist, aufgrund der Schwächezonen zu nicht verheilten Rissen neigt. Diese nicht verheilten Risse können unter Umständen zu Schäden am Naturstein führen. In einem derartigen Schadenfall tritt auch die gesetzliche Nachbesserungsverpflichtung für uns in Kraft. Auf Grund obigen Sachverhaltes können Sie bei einer schadhaften Teilmenge jedoch keine Verpflichtung für uns ableiten, die beinhaltet, dass wir die Komplettlieferung austauschen müssten.
  13. Naturstein ist nicht immer farbecht. Im Allgemeinen werden die meisten kalkhaltigen Sorten durch UV-Einwirkung etwas blasser. Von den schwarzen Artikeln bleiben nur Basalt, Granit und Schiefer Mustang farbecht.
  14. Natursteinbeläge können bedingt durch die natürliche Entstehung immer wieder Haarrisse aufweisen. Diese kommen gerade in vietnamesischem, chinesischem, belgischem Blaustein (Kalkstein), chinesischem Basalt und geflammtem Granit vor. Dies ist eine Beschaffenheit des Artikels und nicht zu vermeiden.

Alle obigen Punkte sind ausdrücklich kein Reklamationsgrund.

Bei Abnahme des Restbestands eines Produkts kann bei Reklamationen jeglicher Art (bspw. Bruch) lediglich eine Gutschrift und keine Nachlieferung in Anspruch genommen werden.

  1. Zahlung, Aufrechnung, Kreditkartenzahlung
  1. Ungünstige Auskünfte über den Kunden sowie Verschlechterung seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen Verhältnisse, berechtigen uns, Sicherheitsleistungen oder sofortige Zahlung für alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Zahlungsverzug.
  2. Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen wir ggf. Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ab. Sofern Sie nicht per Vorkasse bezahlen, erfolgt zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zwecks Bonitätsprüfung ggf. eine Weitergabe Ihres Namens , Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums an die CEG Creditreform Consumer GmbH (Europadamm 2-6, 41460 Neuss) oder an die Creditreform Heidelberg Wöllner KG (Hans-Bunte-Straße 5/1 69123 Heidelberg). Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
  3. KreditkartenzahlungWenn Sie mit Kreditkarte bestellen, wird Ihre Kreditkarte sofort nach Bestellung belastet.

3. Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Privatkunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (A & J Stones GmbH, Josef-Baumann-Str. 37b 44805, Bochum, Tel: 0234-37996940.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Sie können das Muster-Widerrufsformular herunterladen (dafür hier klicken) oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.aj-stones.de/kontakt/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung jedoch solange verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie uns einen Nachweis über die Rücksendung erbringen. Für diese Rückzahlung dürfen wir dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sämtliche Rücksendungen gehen an: A&J Stones GmbH, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Essen.

    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

    4. Wichtige Herstellerhinweise

    Für eine sichere und nachhaltige Verlegung der Natursteine sind sämtliche Hinweise der jeweiligen Hersteller von Zubehörmaterialien zu beachten. Für die Anwendung sämtlicher Zubehör-Produkte der Firma Sopro können grundsätzlich explizite Freigaben erteilt werden. Hierzu sind spezifische Baustelleninformationen nötig. Ggf. werden vom Hersteller Bemusterungen durchgeführt, auf deren Basis verbindliche Angaben zur Verlegung der Natursteine gemacht werden können. Bitte kontaktieren Sie hierzu A&J Stones, wir leiten Ihre Anfrage an die Anwendungstechnik weiter. Unseren Hinweisen liegen allesamt unverbindliche Empfehlungen der jeweiligen Hersteller* zugrunde, die sich auf „normale“ Baustellensituationen beziehen. Das Gleiche gilt für Verlegehinweise an andere Stellen in unserem Onlineshop oder Online-Kundenmagazin. Eine Empfehlung kann daher nie einen Fachmann vor Ort ersetzen, der die individuellen Baustellenbegebenheiten beurteilt und berät. Wir empfehlen, jeweils die Richtlinien der Hersteller, die Informationen auf Verpackungen sowie die technischen Merkblätter und weitere Zusatzinformationen zu den jeweiligen Produkten unbedingt zu beachten. Für Fugmassen, Imprägnierungen und Reiniger gelten folgende Empfehlungen der Hersteller: Bitte legen Sie grundsätzlich eine Probefläche an einer unauffälligen Stelle (z.B. die Stelle, an der später die Küchenzeile stehen wird) an, wenden dort die Fugmasse, die Imprägnierung oder den Reiniger an und warten Sie einen Tag. So können extrem seltene (Randzonen-) Verfärbungen ausgeschlossen werden. *Liste der Hersteller: Sopro Bauchemie GmbH, Biebricher Straße 74, 65203 Wiesbaden, Telefon +49 (0) 611 1707-0, Telefax +49 (0) 611 1707-250, E-Mail: info@sopro.com; LITHOFIN AG, 73240 Wendlingen, Tel. +49 (7024)9403-0, Fax +49 (7024)9403-40, E-Mail: info@lithofin.de

    5. Schriftformerfordernis

    Unsere schriftlichen Aufträge (1. Angebot/Auftrag, welche Sie unterschreiben oder 2. Auftragsbestätigung/Proforma-Rechnung, welche Sie automatisiert nach einer Onlinebestellung erhalten oder 3. Rechnung, die Sie per Post/E-Mail im Anschluss an eine Onlinebestellung erhalten) enthalten alle zwischen den Parteien vereinbarten Details für den vereinbarten Auftrag. Vorangehende Vereinbarungen (auch in Schriftform) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese eindeutig in dem vereinbarten Auftrag niedergeschrieben sind. Es bestehen grundsätzlich keine mündlichen Nebenabreden. Alle Ergänzungen und Änderungen zu einem Auftrag müssen schriftlich erfolgen. Sollten Sie uns etwaige Änderungswünsche oder sonstige vertragsrelevante Informationen zu einem Auftrag zukommen lassen, werden diese nur gültig, wenn wir diese jeweils schriftlich bestätigen. Mit Unterschrift, und/oder Anzahlung eines Auftrages, bestätigen Sie Ihren eindeutigen Willen, den zugrunde liegenden Auftrag in dieser Form abschließen zu wollen.

    6. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Mannheim.

    Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr

    A&J Stones ist allerdings nicht dazu bereit sich an Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Kunden können jedoch folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit A&J Stones nutzen: telefonisch unter 0234-37996940.

    7. Toleranzen

    1. Toleranzen für Bodenplatten:Die Anforderungen an Platten für PKW-Hauszufahrten, Terrassen & Balkone werden in der DIN EN 12058 geregelt. Auszüge aus der DIN bezüglich der Maßtoleranzen finden Sie in unserer FAQ. Bitte entnehmen Sie hier die zu erwartenden Toleranzangaben für Ihre Lieferung.
    2. Toleranzen für Bodenfliesen:Die Anforderungen an Fliesen (Dicke ≤ 12mm) werden in der DIN EN 12057 geregelt. Auszüge aus der DIN bezüglich der Maßtoleranzen finden Sie in unserer FAQ. Bitte entnehmen Sie hier die zu erwartenden Toleranzangaben für Ihre Lieferung. Sollte eine Neuauflage der oben genannten Normen gültig werden, so gelten die jeweils dort genannten Toleranzangaben als vertragsrelevant. Sollten wir Ihnen andere Produkte außer Fliesen oder Platten liefern, so regeln die jeweils gültigen Normen die Toleranzen.